Recht und Ethik
KI-Technologie verändern aktuell die Gesellschaft, wie einst die industrielle Revolution. Wir sehen in fast allen Bereichen die Auswirkungen – sowohl positiv als auch negativ. Es wird sich in den kommenden Jahren oder Monaten entscheiden, wie unsere Welt sich verändert. Ich möchte an dieser Stelle ein paar grundlegende Punkte aufgreifen und auf die Verantwortung bei der Nutzung und Erstellung von KI-Bildern und Videos eingehen.
Wer hat die Rechte an KI-generierten Inhalten?
KI-Inhalte werden mit einer Vielzahl an Daten trainiert. Die meisten davon sind öffentlich über das Internet abrufbar. Dennoch sind die meisten dieser Daten als kreative Werke zu betrachten und fallen daher auch unter das Urheberrecht: Das können Blog-Beiträge, Bilder und Videos aus den sozialen Netzwerken, Zeitungsartikel oder Musikstücke sein. Das alles wird meist ohne Erlaubnis genutzt. Ob das rechtlich alles sauber ist, klären gerade weltweit die Gerichte.
Ein Beispiel ist die Klage der GEMA gegen Suno, eine KI, die Songs generieren kann. Laut der Verwertungsgesellschaft wurden zahlreiche Musikstücke generiert, die stark an bekannte Songs aus dem Repertoire erinnern. Konkret etwa „Atemlos“ von Helene Fischer. Die Gema hat für das offensichtliche Training aber keine Erlaubnis erteilt und klagt daher gegen eine entsprechende Nutzung. Das Urteil steht noch aus.
Beim Streit um die Nutzung von Songtexten für das Training von ChatGPT hat OpenAI eine Niederlage gegen die GEMA hinnehmen müssen. Das Landgericht München gibt der Klage der Verwertungsgesellschaft recht und wertet die Nutzung der Daten als Urheberrechtsverletzung.
Das Landgericht München stellt in seinem Urteil unmissverständlich fest, dass OpenAI für das Training und den Betrieb von ChatGPT die Rechte an den eingeklagten Songtexten deutscher Urheberinnen und Urheber aus dem GEMA Repertoire hätte erwerben müssen. In den Systemen seien Kopien der Originalwerke enthalten, die auf einfache Prompts der Nutzerinnen und Nutzer ausgegeben würden. Dies seien vergütungspflichtige Eingriffe in das Urheberrecht, für die OpenAI eine Lizenz erwerben muss, mit der die Urheberinnen und Urheber angemessen vergütet werden. GEMA
Konkret hatte OpenAI aus Sicht der Richter unerlaubt und ohne Lizenz die Songtexte für das Training des Chat-Bots verwendet. Wegen dieser Nutzung wurde der Konzern zu Schadenersatz verurteilt. Konkret ging es im Verfahren um neun Texte, darunter „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Atemlos“ von Helene Fischer aber auch „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski.

Aber auch die klassischen KI-Bilder oder Videos entstehen zumindest in den Grundzügen aus dem riesigen Datenpool mit geschütztem Material. Die Argumentation der großen KI-Konzerne ist dabei immer die gleiche: Es werden neue Werke erschaffen und man habe keinerlei Kontrolle, wie das Ergebnis am Ende aussieht. Ob das rechtlich ausreicht, müssen auch hier die Gerichte klären. Manche Anbieter, wie Adobe mit seiner KI Firefly werben aktiv mit einer rechtssicheren Nutzung, da die Trainingsdaten aus der eigenen Stock-Plattform stammen und man daher die Rechte am Material hat. Dementsprechend ist das Ergebnis aber oft qualitativ schlechter als von der Konkurrenz.
Aus all diesen Fragestellungen schwebt am Ende die Frage: Wer hat die Rechte an KI-generierten Inhalten? Eine Maschine kann keine Urheberrechte halten und es bleibt die Frage, ob das Unternehmen mit dem Programmieren der KI auch die Rechte an den Produkten erhält oder der Nutzer, der zumindest im Ansatz einen kreativen Prompt formuliert hat. Diese Frage ist aktuell nicht abschließend geklärt, aber die meisten KI-Anbieter beschränken die Nutzung und erlauben z. B. eine kommerzielle Nutzung nur in der kostenpflichtigen Version.
Laut aktueller Rechtsprechung geht man allerdings davon aus, dass die Werke nicht unter das klassische Urheberrecht fallen, da die Eingabe eines Textprompts nicht ausreicht. Wenn aber ein Anfangsbild hochgeladen wird oder auf anderer weise kreativ gearbeitet wird, kann es schon anders aussehen.
Es bleibt also die Frage: Ist ein KI-Werk kreativ oder nur eine Kopie? Welche Rollen spielt der Mensch (künftig) als Künstler, Autor oder Journalist?
Datenschutz: Auch Schauspieler und Sprecher betroffen
Schauspieler und Sprecher sind Berufe, die mit digitalen Nachbildungen zu kämpfen haben. So werden bereits digitale Nachbildungen von echten Personen erstellt, die in Filme eingesetzt werden oder die Stimme digital generiert. Das gefällt nicht jedem und ist grundsätzlich auch nur mit Einwilligung möglich – da ist die Rechtslage deutlicher. So hat der Bundesverband in Deutschland als erster einen Tarifvertrag über diese Nutzung verabschiedet.
Dieses Jahr war herausfordernd – und es wird das letzte sein, das ich als hauptberuflicher Sprecher begonnen habe. Die Veränderungen im Markt, die Entwicklung rund um KI und die wirtschaftliche Gesamtsituation machen diesen Schritt notwendig.
Profi-Sprecher Mike Langhans über den Newsletter Ende 2024
Der Kern dieser Thematik geht aber weit über diese Berufsgruppen hinaus. Es geht um die Einwilligung, Missbrauch und Schutz vor Manipulation, wenn KIs täuschend echte Nachbildungen generieren können. Aber auch um die Zukunft kreativer Berufe.
Transparenz und Kennzeichnungspflicht
Müssen KI-Inhalte klar gekennzeichnet werden? Diese Regelung wird bereits in der EU-KI-Verordnung aufgegriffen, aber wie die Praxis aussehen soll, ist eine andere Frage. Viele Plattformen schreiben die Herkunft der Datei in die Meta-Daten und so werden z. B. auf LinkedIN KI-Videos markiert. Wenn das Bild aber vorher in Photoshop genutzt wird, entfällt diese Markierung wieder. Technisch gäbe es aber Möglichkeiten das zu verhindern. YouTube beispielsweise setzt auf Algorithmen aber auch auf die Angaben der Nutzer. So muss beim Upload angegeben werden, ob KI generierte Bilder die Szene manipulieren.
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) wird in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – sei es im Arbeitsalltag oder privat zuhause. Um das Vertrauen in die Technologie zu stärken, braucht es klare Regeln.
Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten hat am 21. Mai 2024 daher den AI Act und damit einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Europäischen Union verabschiedet. Die KI-Verordnung ist das weltweit erste umfassende Regelwerk für KI. Mit dem AI Act hat die EU nun ein starkes Fundament für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz, das Vertrauen und Akzeptanz in die Technologie schafft und Innovationen „made in Europe“ ermöglicht.
Es gibt außerdem eine Transparenzpflicht. Das heißt, künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte (Audios, Bilder, Videos) müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden.
Bundesregierung
Die Verantwortung ist mit einer bloßen Kennzeichnung aber noch nicht erfüllt, sondern geht tiefer. Als Gesellschaft müssen wir lernen mit solchen Medien umzugehen. Dazu gehört die Aufklärung über Risiken und der verantwortungsvolle Einsatz.
Es ist wichtig, das Vertrauen in die digitalen Medien zu stärken und vorzubeugen. Ein Misstrauen in Medien schadet der Gesellschaft und ermöglicht Raum für Manipulationen.
Verantwortung und Haftung
Wer haftet, wenn KI generiertes Material Schaden anrichtet? Was wenn (auch unfreiwillig) Falschinformationen verbreitet werden oder andere Menschen diskriminiert werden? Das sind schwere juristische Fragen, da KIs keine „bewussten Entscheidungen“ treffen, sondern auf Wahrscheinlichkeiten und den Trainingsdaten basieren. Gleichzeitig aber kann man dem Menschen in der Regel auch keine bewusste Schädigung vorwerfen.
Die Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass offensichtliche Falschinformationen, Diskriminierung oder Handlungsanweisungen (z. B. über den Bombenbau oder Suizid) herausgefiltert werden. Das gelingt bisher gut, aber dennoch gibt es zahlreiche Fälle, bei denen die KI entsprechend gehandelt hat. Die Verantwortung wird daher auf viele Schultern verteilt. Dem Nutzer selbst, den Betreibern und der Gesellschaft an sich.
