GEMA verklagt Musik-KI Suno: KI und Urheberrechte
Die GEMA hat Klage gegen die Musik-KI Suno eingereicht. Die Verwertungsgesellschaft wirft Suno vor, ihr KI-Modell mit Songs aus dem Repertoire der GEMA trainiert zu haben. Da man mit der beliebten KI tatsächlich sehr ähnlich klingende Musikstücke erstellen kann, liegt dieser Verdacht nahe. Vorrausgegangen war bereits eine Klage im November gegen Open AI (ChatGPT) wegen der Wiedergabe von geschützten Songtexten.
Inhaltsverzeichnis
Die GEMA verklagt die Musik-KI Suno wegen Urheberrechten
Die GEMA hat als erste Verwertungsgesellschaft weltweit Klagen gegen Anbieter von Systemen generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erhoben, die urheberrechlich geschützte Musikwerke zum Training ihrer Systeme genutzt haben, ohne dafür eine Lizenz zu erwerben:
Webseite GEMA
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die größte Verwertungsgesellschaft für Musik. Die Aufgabe der GEMA ist also die Verwaltung der Nutzungsrechte an der Musik der Mitglieder. Dazu gehört eine faire Vergütung durch die Verwendung der geschützten Musiktitel sicherzustellen und die Gebühren dazu bei den Verwertern einzutreiben. Weitere Infos zur Gema und gemafreier Musik habe ich bereits in diesem Artikel zusammengefasst.
Als Beweis für die Nutzung durch Suno liefert die GEMA Beispiele, wie “Forever Young”, Daddy Cool” oder “Atemlos”. Die Vergleiche sind tatsächlich erstaunlich und lassen den Schluss zu, dass die KI des amerikanischen Anbieters mit bekannten Musikstücken trainiert wurde. Zusätzlich sind die Ergebnisse hochwertig, was Suno zur meist genutzten KI im Musikbereich macht.
Die GEMA argumentiert, dass durch die systematische Nutzung der Musik die Rechte der Urheber in Gefahr seien. Die generierte KI-Musik stimme sowohl in Melodie, Harmonie als auch Rhythmus weitegehend überein. Bezahlt habe Suno trotz kommerzieller Nutzung nicht. Dr. Tobis Holzmüller, CEO der GEMA formuliert das so: “Menschliche Kreativität ist die Grundlage jeder generativen KI. Doch in diesem Markt fehlt es bisher an elementaren Prinzipien wie Transparenz, Fairness und Respekt. KI-Anbieter wie Suno Inc. nutzen die Werke unserer Mitglieder ohne deren Zustimmung und profitieren finanziell davon.”
Auch in den USA gab es in der Vergangenheit bereits Klage von unter anderm Universal Music, Sony Music und Warner Records, die allerdings noch nicht entschieden wurden. Die Argumente sind hier vergleichbar mit denen der GEMA.
KI ist ein Milliarden-Markt mit Chancen und Risiken
Laut eigener KI-Studie sehen die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft die KI kritisch, nutzen gleichzeitig aber auch selbst entsprechende Tools. Laut der Studie hat der Markt für generative KI im Jahr 2023 ein Volumen von 3,7 Mrd. $, davon entfallen 8% auf Musik.
Wer hat die Urheberrechte an KI-Inhalten?
Die Klage ruft nun wieder ein altbekanntes Thema ins Bewusstsein: Wer hat die Urheberrechte an KI-Inhalten und kann eine KI Inhalte ohne eine Urheberrechtsverletzung erstellen? Da KI-Modelle grundsätzlich auf Daten bestehender Werke basieren bzw. trainiert werden, lässt sich das erstmal nicht ausschließen, das ist der aktuelle Vorwurf der GEMA Die Sache ist aber äußerst kompliziert, da eine KI die Daten in der Regel kombiniert und tatsächlich etwas neues erschafft, woran auch potentiell wiederum Urheberrechte begründet liegen können.
Der Nutzer gibt in der Regel Prompts (Anweisungen) ein, die auf einer “echten” Kreativität beruhen. Das eingeben eines reinen Textprompts reicht aber laut aktueller Meinung verschiedener Experten (z. B. das US Copyright Office) nicht aus, um ein Copyright auf das Ergebnis zu haben. Wenn aber eine zusätzliche kreative Vorabreit einfließt, kann es anderes aussehen. Das könnte ein Soundbeispiel, die Lyrics oder bei Grafiken eine grobe Zeichnung sein. Es geht also im deutschen Urheberrecht im Grunde um die sogenannte Schöpfungshöhe, ab der das Urheberrecht erst greift. Wir sind im Moment daher tatsächlich in einer recht großen rechtlichen Grauzone.
Welche Bedeutung hat das für Unternehmen und Medienschaffende?
Viele Anbieter sichern sich rechtlich ab, die zu Grunde liegenden Daten auch entsprechend verwenden zu dürfen. So sind z. B. die Inhalte von Adobes Firefly KI rechtlich sicher, bei anderen Anbieter, wie Suno, scheint das nicht so klar. Zusätzlich zu dieser Problematik wird eine KI weltweit trainiert, also über Landesgrenzen hinweg. Die rechtliche Bewertung ist daher deutlich schwieriger. Argumente gegen eine Urheberrechtsverletzung sind häufig, dass die Inhalte “zufällig” entstanden sind und kein direkter Einfluss auf das Ergebnis möglich sei. Wer also KI-Inhalte (Bilder, Videos aber eben auch Musikstücke) in seinen Produktionen einsetzt, sollte sich diese Frage stellen und zur Sicherheit auf rechtssichere Plattformen setzen. Grundsätzlich gilt aber, dass zuerst die Plattformen an sich die Urheberfrage klären müssen. Dass der Nutzer später aber auch Probleme bekommen kann, ist nicht ausgeschlossen.
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