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Gemafreie Musik, was bedeutet das?
Wenn du ein Video produzierst, kommst du spätestens beim Schnitt mit dem Thema Musik in Berührung. Denn ein Video kann durch einen guten Soundtrack enorm aufgewertet werden. Es stellt sich nur die Frage: Woher bekommt man passende Musiktitel, die problemlos auch kommerziell nutzbar sind? Bei der Recherche landet man recht schnell auf Plattformen, die für einen attraktiven Preis diese Rechtssicherheit versprechen. Sogenannte gemafreie Musik soll alle Probleme lösen. Einmal für ein paar Euro gekauft, kann der Musiktitel im Video einfach verwendet werden. Doch ist das wirklich so? Dazu klären wir zuerst, was die GEMA überhaupt ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die GEMA?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die größte Verwertungsgesellschaft für Musik. Die Aufgabe der GEMA ist also die Verwaltung der Nutzungsrechte an der Musik der Mitglieder. Dazu gehört eine faire Vergütung durch die Verwendung der geschützten Musiktitel sicherzustellen und die Gebühren dazu bei den Verwertern einzutreiben. Die GEMA schreibt dazu selbst auf ihrer Webseite:
Die Bedeutung der GEMA für Urheber:
Für unsere Mitglieder sowie über zwei Millionen ausländische Berechtigte nehmen wir die Rechte wahr und sorgen dafür, dass sie fair entlohnt werden. Auch sonst machen wir uns für die Interessen von Musikschaffenden stark und setzen uns für das Urheberrecht ein – national und international. Denn ohne Urheberrecht könnten schöpferische Menschen nicht von ihrer Arbeit leben und wären ihrer Existenzgrundlage beraubt.
Die Bedeutung der GEMA für Musiknutzerinnen:
Quelle: Webseite der GEMA
Doch auch für Musiknutzer sind wir da. Denn: Das Urheberrecht gilt in jedem Fall – unabhängig von Verwertungsgesellschaften wie uns. Das bedeutet: Ohne uns müssten Sie die Rechte von jeder Urheberin einzeln erwerben, wenn Sie Musik öffentlich nutzen. Mit uns erhalten Sie Zugang zum musikalischen Weltrepertoire, denn wir vertreten in Deutschland auch die Rechte von ausländischen Urhebern. Sie kontaktieren uns – und wenig später kommen Sie in den Genuss der Musik.
Es geht im Kern also um die Wahrung der Urheberrechte und den gesetzlichen Anspruch auf eine faire Vergütung der kreativen Arbeit. Da es für Künstler in der Regel – vor allem ab einem gewissen Bekanntheitsgrad – nicht sinnvoll ist alle Nutzungsrechte selbst auszuhandeln, werden diese Mitglied bei der GEMA, welche diese Aufgabe übernimmt. Mitglieder sind daher vor allem Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter und Musikverlegerinnen und Verleger.
Wann fallen GEMA-Gebühren an?
Im Grunde muss für jede Nutzung eines bei der GEMA angemeldeten Musikstücks für die Nutzung bezahlt werden. Auf der Webseite der GEMA finden sich dazu verschiede Anwendungsbereiche, wie Veranstaltungen, auf Webseiten oder für die Beschallung in einem Restaurant. Je nach Titel und Nutzungsart stellt die GEMA eine Rechnung aus.
Für die Nutzung im Internet sind pauschale Beträge bis zu einer maximalen Abrufzahl verfügbar. Für die Nutzung eines Musikstücks in einem Videoclip beispielsweise berechnet die GEMA 240,00 € für etwa 80.000 Abrufe im Jahr, sofern kein Download stattfindet. Auf der Webseite der GEMA kann mit Hilfe eins Preisrechners ein erster Überblick erfolgen. Ich empfehle aber vor allem Neulingen den direkten Kontakt zu suchen und sich beraten zu lassen.
Bedeutet das nun, dass ich jeden Chart-Hit für wenige hundert Euro in meinem Video nutzen kann? Nein, so einfach ist es dann doch nicht. Für eine Videoproduktion spielen nämlich verschiedene Nutzungsrechte eine Rolle: Das Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht, für das die GEMA entsprechende Gebühren eintreibt und das Herstellungsrecht, also die Erlaubnis zur Verbindung eines Musikstücks mit dem Video.
Die GEMA schreibt in ihrem Leitfaden dazu folgendes
Die Lizenzerteilung durch die GEMA schließt– unter anderem– nicht ein:
Das Erstveröffentlichungsrecht (die GEMA erteilt die Lizenz nur unter der Voraussetzung, dass dieses Recht nicht verletzt wurde)
Die Genehmigung zur Bearbeitung, Umgestaltung/Änderung eines im Original geschützten Werkes, insbesondere die Verwendung von Werkteilen und die Verwendung für Werbezwecke
Die Genehmigung zur Herstellung eines Filmwerkes oder sonstiger Aufnahmen auf Bildtonträger
Etwaige Ansprüche Dritter auf Materialentschädigung bei reversgebundenen* Werken (siehe Hinweis)
Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler, Tonträgerhersteller etc.
Die Einwilligung des Berechtigten zur Benutzung des Werkes zur Herstellung eines Werbespots der Werbung betreibenden Wirtschaft, z. B. im Rundfunk.
Quelle: Allgemeiner Leitfaden zur Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Audio-Produkten und audiovisuellen Produkten
Das bedeutet, dass der Produzent des Videos sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen muss: “Dieses Recht wird grundsätzlich von den Berechtigten (Urheber, Verlag) selbst vergeben. Der Lizenznehmer ist dazu angehalten, sich mit dem Berechtigten vor der Herstellung in Verbindungzusetzen, um das Herstellungsrecht/Recht zur Benutzung vor der konkreten Herstellung zu klären.”
Dieses Nutzungsrecht kann der Urheber der Musik natürlich berechnen, sollte er der Nutzung grundsätzlich zustimmen. Gerade bei bekannten Künstlern kann dies sehr teuer werden und es lohnt sich daher meist nur für groß angelegte Werbekampagnen.
![Vertrag Herstellungsrecht Vertrag Herstellungsrecht](https://movie-mentor.de/wp-content/uploads/2024/09/Vertrag-1024x576.jpg)
Was ist gemafreie Musik?
Um hohen Kosten und bürokratischen Aufwand zu reduzieren, wird bei Videoproduktionen in der Regel auf GEMA-freie Musik zurückgegriffen. Was bedeutet das konkret? Unter GEMA-frei versteht man Musik, deren Urheberrechte nicht durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden. Der Künstler (sowie alle anderen Urheber) ist also kein Mitglied der GEMA und vergibt die Nutzungsrechte an seiner Musik selbst.
Passende GEMA-freie Musik kann in meist großen Bibliotheken verschiedener Anbieter heruntergeladen werden. Je nach Nutzungsrecht werden dann einmalig ein paar Euro berechnet. Weitere Kosten durch die GEMA sind dann nicht mehr zu erwarten. Doch auch hier sollte man sich die Nutzugsbedingungen und eingeräumten Rechte gut durchlesen. So ist die Nutzung meist auf ein Video beschränkt, eine TV-Ausstrahlung ist oft nicht inbegriffen und auch die Möglichkeit zur Bearbeitung kann eingeschränkt sein. Das bedeutet, dass eine weitere Nutzung des Musikstücks in einem neuen oder abgewandelten Video eine zusätzliche Lizenz erfordern kann. Das kann im Alltag tatsächlich schnell untergehen und für Ärger sorgen. Daher wird dir ein Filmproduktionsunternehmen auch in der Regel nicht erlauben, das beauftragte Video selbst im Nachgang zu bearbeiten oder für andere Zwecke zu nutzen. Gemafreie Musik deckt also nicht alle Nutzungsrechte automatisch ab.
Sobald du eine Lizenz erworben hast, bekommst du normalerweise eine Bestätigung, dass alle Urheber keine Mitglieder der GEMA sind. Das ist wichtig, da in Deutschland grundsätzliche eine Vermutung besteht, dass das Musikstück bei der GEMA registriert ist. Im Zweifel musst du dann das Gegenteil beweisen.
Was hat es mit Royalty Free auf sich?
Royalty Free bedeutet, dass für die Nutzung keine Kosten für das Herstellungsrecht anfallen und die Musik beliebig oft in verschiedenen Videos genutzt werden darf. Das ist aber nicht gleichzusetzen mit “urheberrechtsfrei” da es urheberechtsfreie Inhalte schlicht nicht gibt. Es werden nur die entsprechend umfangreiche Nutzungsrechte weitergegen. Viele Anbieter setzten auf Royalty Free und bieten z.B. ein Abo für die gesamte Bibliothek an. Viele Musikstücke sind aber auch kostenlos verfügbar, wenn auch oft der Name des Künstlers genannt oder verlinkt werden muss.
Wichtig ist, Royalty Free nicht mit gemafrei gleichzusetzen. Es kann durchaus sein, dass Gebühren anfallen, wenn z.B. mehrere Urheber ein Werk produzieren und der Textdichter Mitglied bei der GEMA ist. Das ist leider nicht immer eindeutig auf den jeweiligen Plattformen ersichtlich. So kann z.B. die bekannte Plattform Artlist nicht garantieren, dass keine GEMA-Gebühren anfallen. Das sollte dir als Videoproduzent durchaus klar sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Plattform für rechtssichere Musik
Als Plattform für gemafreie Musik kann ich dir Epidemic Sound empfehlen. Dort kannst du für einen monatlichen Betrag aus einer Vielzahl an Musikstücken wählen und diese rechtssicher in deinen Videoprojekten verwenden. Auf der Webseite schreibt Epidemic Sound explizit:
Die Musik im Epidemic Sound-Katalog ist nicht mit Verwertungsgesellschaften verknüpft. Wir sind die alleinigen Eigentümer der Rechte an unserer Musik, und keiner unserer Tracks wird von einer Verwertungsgesellschaft vertreten. Auf diese Weise können wir dir Direktlizenzen anbieten, die alle Rechte abdecken, einschließlich der Aufführungsrechte.
Webseite Epidemic Sound
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Rechtsicherheit bei der Musiknutzung zu schaffen ist also gar nicht so einfach. Aber mit dem nötigen Hintergrundwissen durchaus machbar. Nur mal eben den erst besten Song zu nutzen oder nur auf “gemafreie Musik” zu achten ist wohl nicht die beste Idee.
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