Filmindustrie verabschiedet KI-Tarifvertrag
Als erste Branche überhaupt hat die deutsche Filmindustrie einen Tarifvertrag zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) abgeschlossen. Der Branchenverband Produktionsallianz, Verdi und der Bundesverband Schauspiel haben sich darauf geeinigt. Der Vertrag sorgt dafür, dass Schauspielerinnen und Schauspieler nur mit Zustimmung durch digitale Nachbildungen ersetzt oder nachträglich geändert werden dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Neue Regeln für die Einsatz von KI in der Filmbranche
Der Vertrag schafft Klarheit und setzt klare Regeln für den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Filmproduktionen. Konkret geht es vor allem um die Nutzung von generativer KI, die z. B. mit Personen (also vor allem die Schauspielerinnen und Schauspieler) trainiert wurde, um daraus neue Inhalte zu erstellen.
Der erste KI-Tarifvertrag für die Filmbranche setzt Maßstäbe! Erstmalig hat sich in Deutschland eine Branche Regeln für den Einsatz generativer KI gegeben, darauf können wir stolz sein. Die Vereinbarungen wahren die Persönlichkeitsrechte der Schauspielerinnen und Schauspieler, schaffen zugleich Raum für wirtschaftlicheres Produzieren und technologische Innovationen. Mit dem KI-Tarifvertrag betreten wir Neuland und können als echtes Vorbild für andere Branchen dienen. Und wir haben einmal mehr bewiesen: Wir können uns selbst helfen. Für Herausforderungen gibt es immer dann konstruktive Lösungen, wenn sie gemeinsam angegangen werden. Letztlich ist unsere Branche immer gut beraten, eigene Lösungen zu finden, statt auf die Politik zu hoffen.
KI Abbilder von Schauspielerinnen und Schauspieler
Laut Verdi geht es beim Tarifabschluss zunächst nur um die schauspielerische Darbietung und wenn daraus mit Hilfe von KI neue Inhalte entstehen oder echte Aufnahmen nachträglich geändert werden. Aber auch das erstellen eines Replikats, also die digitale Nachbildung von Schauspielerinnen und Schauspieler, fallen darunter. Hier wird es künftig neue Vergütungsregelungen geben.
Laut Produktionsallianz sind im KI-Vertrag Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Schauspielerinnen und Schauspielern sowie Entgeltregelungen für die Nutzung von KI-Inhalten enthalten, aber auch die Benennung typischer Einsatzarten und Ausnahmeregelungen. Dadurch soll Rechtssicherheit für die KI Nutzung in der Filmbranche sichergestellt werden.
Im Vertrag heißt es zur Vergütung: “Für die Einwilligung zur Verwendung der Digitalen Nachbildung oder Digitalen Teilverkörperung einer Schauspielerin ist ein Entgelt zu vereinbaren, […] Zur Bemessung des Entgelts dienen sogenannte „Fiktive Drehtage“ die für die Herstellung der Produktion erforderlich gewesen wären, hätte die Schauspielerin die Rolle in der betreffenden Szene persönlich erbracht.”
Die Tarifreglung tritt am 01.03.2025 in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2026. Sie wird zudem halbjährlich geprüft, um mit der schnellen Entwicklung der KI Technik Schritt halten zu können. In Zukunft werden diese Abschlüsse auch für die anderen Beschäftigten der Branche, also vor allem kreative Personen hinter der Kamera, als Basis dienen. Es bleibt daher spannend, wie die Filmbranche es schafft, sowohl menschliche Kreativität als auch technologischen Fortschritt zu verbinden.
KI-Tools werden vor allem in der Nachbearbeitung genutzt
Es geht im Vertrag ausdrücklich nicht um KI-Anwendungen, die z. B. in der Nachbearbeitung genutzt werden oder um mit Textprompts generierte Inhalte. Gerade hier entwickeln sich nämlich die Möglichkeiten rasant und die Technik ist mittlerweile in vielen Arbeitsschritte sinnvoll nutzbar. In diesem Artikel habe ich dir ein paar Beispiele aufgeführt. Künstliche Intelligenz wird aber auch für komplette KI-Videos genutzt. So wurde z.B. zu Weihnachten die bekannte Coca-Cola Werbung produziert oder ein Werbespot für Vodafone.
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