
Filmen mit Kindern: Was du beachten solltest
Eine Filmproduktion zu organisieren ist nicht einfach. Noch komplizierter wird es, wenn Kinder am Set benötigt werden. In diesem Fall kommen einige gesetzliche Vorgaben ins Spiel, die die Dreharbeiten unter Umständen wesentlich komplizierter und aufwendiger machen. Aber auch unabhängig von Gesetzen können Kinder die Arbeit am Set in großem Umfang beeinflussen. Ich möchte dir folgend einige Punkte nennen, auf die du achten solltest, wenn du mit Kindern am Set arbeitest.
Vorweg: Wenn Kinder bei einem Dreh mitwirken sollen, empfehlen wir die Beauftragung einer Agentur. Das ist aus rechtlicher Sicht im Normalfall der einfachste und sicherste Weg und Agenturen bringen häufig Erfahrung und Know-How mit, was das Projekt erleichtert.
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliche Vorgaben beim Filmen mit Kindern
Beginnen wir mit den festen Regelungen, die in Deutschland beim Filmen mit Kindern gelten. Solltest du außerhalb Deutschlands drehen, gelten unter Umständen lokale Regelungen des jeweiligen Landes.
Maßgeblich relevant für Kinder am Set ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §6.
Es gibt dabei Einschränkungen für die Dauer und Art der Arbeit, abhängig vom Alter der Kinder. Folgend eine kompakte Übersicht:
| Alter der Kinder / Jugendlichen | Dauer / Art der Beschäftigung |
| unter 3 Jahren | Keine Beschäftigung erlaubt (s. u.) |
| 3 – 6 Jahre | Max. 2 h/Tag, in der Zeit von 8-17 Uhr, behördliche Genehmigung notwendig, Einverständnis von Eltern, Schule, Jugendamt und Arzt, Aufenthaltsdauer am Set i.d.R. begrenzt |
| 6 Jahre – Ende der Vollzeitschulpflicht | Bis zu 3 h/Tag, in der Zeit von 8-22 Uhr, behördliche Genehmigung notwendig Einverständnis von Eltern, Schule, Jugendamt und Arzt |
| Ende der Vollzeitschulpflicht – 18 Jahre | Grundsätzlich max. 8 h täglich / 40 h wöchentlich; Film-/Fotoaufnahmen bis 23 Uhr möglich; anschließend mind. 14 h Freizeit |
Eine Beschäftigung von Kindern unter 3 Jahren ist nicht erlaubt. Wenn Kinder unter 3 Jahren gefilmt werden sollen, ist das nur möglich, wenn von ihnen keine aktive Beteiligung / gestaltende Mitwirkung verlangt wird und sie lediglich in ihrem natürlichen Verhalten gefilmt werden. Du darfst ein Kind unter 3 Jahren also auf eine Wiese setzen, ihm eine Blume in die Hand geben und filmen, wie es reagiert. Nicht erlaubt wäre es, dem Kind die Blume zu geben und zu sagen „Rieche an der Blume und lächle dann in die Kamera.“ Die Beteiligung der Kinder unterliegt in diesem Fall der Verantwortung der Eltern und der Produktionsfirma.

Die zuständige Behörde ist die, in deren Aufsichtsbezirk sich der Betriebssitz des Unternehmens bzw. Arbeitgebers befindet. An dieser Stelle noch ein Hinweis: Die Bewilligung der Genehmigung kann unter Umständen kostenpflichtig sein und mehrere Hundert Euro kosten – das solltest du bei der finanziellen Planung im Hinterkopf behalten. Viele Behörden bieten Vordrucke für die Antrags-Formulare für das Filmen mit Kindern an, beispielsweise die Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg.
Vorbereitung und Planung
Es kann immer passieren, dass ein Kind nicht gut drauf ist oder kurz vor dem Dreh krank wird. Es ist daher ratsam, ein „Backup“ zu haben, also ein Kind, das ebenfalls ans Set kommen und notfalls einspringen kann. Das hat gleich zwei Vorteile: Erstens gibt es eine gewisse Planungssicherheit und zweitens fühlen sich die Kinder an einem Set mit anderen Kindern unter Umständen wohler. Dennoch gilt auch die reine Anwesenheitszeit bereits als „Arbeitszeit“ und muss genehmigt werden.
Wenn sich Kinder am Set befinden, sollte mindestens eine Person am Set sein, die Erfahrung im Umgang mit Kindern und bestenfalls mit Kindern bei Drehs hat. Es ist außerdem vorteilhaft, wenn die Eltern mit ans Set kommen können (vor allem bei jüngeren Kindern, bei Teenagern kann das anders aussehen). Bei kleineren Produktionen kann es also passieren, dass plötzlich deutlich mehr Menschen am Set sind als üblich. Das solltest du auch bei der Organisation des Essens und ggf. bei Fahrten zu verschiedenen Drehorten im Hinterkopf behalten.
Da strenge Zeitgrenzen (s. o.) für die Arbeit mit Kindern gelten, solltest du die Szenen der Kinder am Drehtag möglichst nacheinander legen, um längere Wartezeiten zu vermeiden (sofern das möglich ist).
ℹ️ Es bietet sich unter Umständen auch an, auf Szenen mit realen Kindern zu verzichten und notwendige Clips mit KI zu generieren. Ob das für dein Projekt sinnvoll ist, musst letztendlich du entscheiden. Diese Option kann Zeit, Arbeit und Kosten sparen, wenn man sie richtig einsetzt, es ist aber nicht immer der richtige Weg.
Herausforderungen am Drehtag
Kinder können am Set für ganz neue Herausforderungen sorgen, mit denen niemand vorher gerechnet hat. Dabei ist jedes Kind unterschiedlich. Manche Kinder stehen vielleicht zum ersten Mal vor einer Kamera und müssen sich erst an diese neue Situation gewöhnen. Sie brauchen dafür manchmal deutlich länger als Erwachsene, großzügige Pufferzeiten zwischen den einzelnen Szenen sind hier empfehlenswert, damit nicht plötzlich Arbeitszeitgrenzen überschritten werden oder ungeplant zusätzliche Drehtage nötig werden. Wenn die Puffer nicht gebraucht werden, sollten die späteren Szenen natürlich nach vorne gezogen werden, um möglichen späteren Stress zu vermeiden oder Drehtage zu verkürzen.
Bei allem Stress, der bei einem Drehtag mit Kindern entstehen kann, sollten du und alle anderen Beteiligten am Set immer eines im Hinterkopf haben: Das Kindeswohl steht an erster Stelle! Kinder sollten zu nichts gezwungen werden, was sie nicht tun wollten und der Umgang miteinander sollte kindgerecht sein.
Warum sollte man ein Projekt mit Kindern planen?
Die Gründe, Projekte mit Kindern umzusetzen sind vielfältig. Um manche Produkte zu bewerben (z. B. Spielzeug oder Süßigkeiten) kommt man fast nicht um Kinderdarsteller herum. Gleichzeitig können Kinder bei den Zuschauern stärkere oder andere Emotionen hervorrufen, als wenn in einem Film nur Erwachsene zu sehen sind. Aber auch um auf der Bildebene zu zeigen, dass ein Produkt für Kinder geeignet ist bzw. von Kindern genutzt werden kann, sind Kinderdarsteller notwendig.
Privat-, Freizeit- und Schulprojekte
Bei Projekten im Privatbereich und der Schule gelten bei unentgeltlicher Mitwirkung der Kinder andere bzw. vereinfachte rechtliche Regelungen im Vergleich zu den oben genannten. Davon unberührt bleiben u. a. die Notwendigkeit für Einverständniserklärungen der Eltern und ggf. des Kindes, sowie die DSGVO und das Recht am eigenen Bild. Es gilt auch weiterhin eine Aufsichtspflicht und die Sicherheit der Kinder muss gewährleistet sein. Entscheidend ist außerdem nicht allein, ob die Kinder für ihre Mitwirkung bezahlt werden. Auch unentgeltliche Tätigkeiten können unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, wenn sie einer Beschäftigung vergleichbar sind.
Das bedeutet im Klartext, dass man sich bei privaten Projekten sowie bei Schulprojekten einiges an Aufwand im Bezug auf Behördengänge sparen kann und die maximalen „Arbeitszeiten“ etwas lockerer gesehen werden können. Die Kinder dürfen aber auch hier nicht gefährdet werden.
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Exkurs: Kinder in großen Kino- & Fernsehproduktionen
Ein Kind drei Tage für einen Werbeclip vor die Kamera zu holen ist eine Sache, eine mehrmonatige Kino- oder Fernsehproduktion eine andere. Es gibt zwar aus rechtlicher Sicht prinzipiell Überschneidungen, durch die längere Drehzeit treten aber zwangsläufig noch weitere „Probleme“ auf.
Bei großen Produktionen mit Kinderdarstellern (in Hauptrollen) muss beispielsweise das Thema Schulunterricht noch umfangreicher betrachtet werden. Wenn ein Kind zwei Schultage wegen eines Filmdrehs verpasst, lässt sich das relativ leicht nachholen. Eine Fehlzeit von drei Monaten auszugleichen ist hingegen fast nicht machbar. In diesen Fällen gibt es dann Unterricht in Drehpausen oder an Tagen, an denen das Kind nicht vor der Kamera benötigt wird. Zusätzlich dazu werden nach Möglichkeit natürlich auch Schulferien genutzt. Und je nach Alter der Rolle, bietet sich noch ein weiterer Trick an, der häufig genutzt wird: volljährige Darsteller casten.
Viele Schauspielerinnen und Schauspieler geben ein Spielalter an, also einen Altersbereich, den sie darstellen können. So kann zum Beispiel eine 18-jährige Schauspielerin häufig problemlos eine 16-jährige Schülerin spielen. Diesen Trick kann man auch im kleineren Umfang für einen Unternehmensfilm nutzen.
Ich möchte dich mit diesem Beitrag nicht davor abschrecken, ein Projekt mit Kinderdarstellern umzusetzen. Mit der richtigen Planung und Arbeitsweise am Set können hier wirklich tolle Ergebnisse entstehen! Es sollte jedoch deutlich geworden sein, dass hier wesentlich komplexere (rechtliche) Anforderungen bestehen, die man beachten muss, als bei einem Projekt ohne Kinder.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen solltest du dich an einen Anwalt oder die Rechtsabteilung deines Unternehmens wenden, um mögliche Unsicherheiten frühzeitig zu klären.
Tag:Recht



