
Neue CapCut AGB 2025: Nichts für Profis
Die Videoschnitt-Software CapCut ist seit dem Erfolg von TikTik extrem beliebt. Die Software des chinesischen Konzerns ByteDance, zu dem auch TikTok selbst gehört, bietet umfangreiche Funktionen gerade für die Erstellung von Social Media Videos. Doch CapCut hat im Juni 2025 seine AGB angepasst und räumt sich selbst Nutzungsrechte für hochgeladenes Material der Nutzer ein.
Inhaltsverzeichnis
Wie haben sich die CapCut Nutzungsbedingungen geändert?
In den Nutzungsbedingungen vom 12. Juni 2025 fällt vor allem der folgende Absatz unter User-Generated Content auf
Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besitzen Sie oder der Eigentümer Ihrer Benutzerinhalte weiterhin das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an den an uns übermittelten Benutzerinhalten. Indem Sie Benutzerinhalte über die Dienste übermitteln, erkennen Sie jedoch an und stimmen zu, dass Sie uns das Hochladen dieser Inhalte auf unseren Server gestatten und erteilen uns und unseren verbundenen Unternehmen, Vertretern, Dienstanbietern, Partnern und anderen verbundenen Drittparteien hiermit eine bedingungslose, unwiderrufliche, nicht exklusive, gebührenfreie, vollständig übertragbare (einschließlich unterlizenzierbarer), unbefristete, weltweite Lizenz zur Verwendung, Änderung, Anpassung, Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, Anzeige, Veröffentlichung, Übertragung, Verteilung und/oder Speicherung Ihrer Benutzerinhalte zur Bereitstellung der Dienste für Sie.
Terms of Service (übersetzt)
Dieser Absatz ist tatsächlich nicht neu wurde aber in den vergangenen Tagen prominent in den sozialen Medien diskutiert und rückte somit in den Blick der Öffentlichkeit. Daher betrifft die scheinbare Änderungen ggf. auch Daten, die zuvor mit CapCut bzw. den Diensten verwendet wurden. Diese Passage gibt CapCut die Möglichkeit das hochgeladene Material ungefragt und umfangreich auch für eigene Zwecke zu nutzen. Wichtig ist diese Regelung daher vor allem beim Online-Editor von CapCut oder wenn Daten in der Cloud verarbeitet werden. Da aber die meisten Aufgaben auch auf dem Desktop mit Cloud-Anbindung funktionieren, betrifft das normalerweise alle Daten. Theoretisch könnte der chinesische Konzern alle hochgeladenen Daten (egal ob veröffentlicht oder nicht) für z. B. eigene Werbezwecke nutzen, bearbeiten und an Dritte weitergeben. Problematisch wird das vor allem bei sensiblen Daten, wie sie im geschäftlichen Umfeld anfallen.
Ob das in der Praxis allerdings auch so passiert und ob diese Regelungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist, ist allerdings eine andere Sache. Ähnliche Regelungen sind tatsächlich auch bei anderen Cloud-Plattformen üblich, wenn auch mit mehr Transparenz, wie bei Adobe. Der US-Konzern schreibt ausdrücklich: „Wir werden (und können) Dritten keine Unterlizenz erteilen, die über die Rechte hinausgeht, die Sie uns einräumen. Gemäß dieser Klausel 4.3(A) haben wir nicht das Recht und werden wir nicht das Recht haben, Ihre Inhalte zu verwenden, um Adobe zu vermarkten oder zu bewerben.“ Dieser Ausschluss fehlt tatsächlich in den CapCut AGB und die eingeräumten Rechte gehen deutlich darüber hinaus. Die Creative Cloud ist im übrigen eine weit verbreitete und professionelle Softwarelösung*.
Stellungnahme CapCut
CapCut hat sich zu den AGB Änderungen geäußert und ein paar Dinge klargestellt. Darin heißt es übersetzt:
Im Zuge der Aktualisierung kam es zu Verwirrung hinsichtlich der bestehenden rechtlichen Formulierungen in unseren Nutzungsbedingungen zu „nutzergenerierten Inhalten“. Einige befürchten, dass CapCut dadurch weitreichende Rechte erhält, Ihre Inhalte oder Abbildungen ohne Ihre Zustimmung zu verwenden oder zu monetarisieren.
Dies ist jedoch nicht der Fall und würde unserem Engagement für die Förderung authentischer Kreativität und die Wahrung der Rechte von Urhebern widersprechen. Wie viele Plattformen decken unsere Bedingungen nur die grundlegenden Rechte ab, die für die legale Bereitstellung der von Ihnen genutzten CapCut-Dienste erforderlich sind […].
Damit scheint die Nutzung für Werbezwecke nicht möglich. Dennoch gelten die AGBs wie bisher und diese sind zumindest unklar, was die mögliche Nutzung angeht.
Was bedeutet die Änderungen der CapCut AGB konkret?
Zwar sichert ihr beim Upload zu, dass ihr alle Rechte am Material habt und diese Rechte daher auch weitergeben könntet, aber in der Realität ist das oft nicht realistisch. Selbst wenn ihr alle Nutzungsrechte habt, was passiert mit Kundenaufträgen, Logos und Projektmaterial oder mit lizensierter Musik? Gerade gemafreie Audiotracks von z. B. Epidemic Sound* verbieten nämlich nachvollziehbar die Weiterlizensierung. CapCut schreibt dazu schlicht:
Alle Benutzerinhalte gelten als nicht vertraulich. Sie dürfen keine Benutzerinhalte auf oder über die Dienste hochladen oder bereitstellen und uns keine Benutzerinhalte zur Verfügung stellen, die Sie als vertraulich oder als Eigentum einer anderen Person betrachten.
Damit gehst du ein rechtliches Risiko ein, wenn du Material verwendest, für das du nicht alle Rechte hast (was durchaus normal sein kann, wie bei der Musik oder die Tonaufnahme eines Sprechers). Zum einen verstößt du dadurch gegen die Nutzungsbedingungen aber läufst auch die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung, wenn CapCut das Material weiterverwenden sollte.
Meiner Einschätzung nach sind diese weitreichenden Änderungen der CapCut AGB aber ohnehin nicht mit der DSGVO vereinbar (ich bin aber kein Datenschutzexperte!), vor allem aus folgenden Gründen:
- Eine Zweckbindung ist vorgesehen. Zwar steht in den CapCut AGB, dass die Nutzung „zur Bereitstellung der Dienste“ erfolgt, was aber recht ungenau bleibt.
- Es erfolgt keine Eingrenzung der Daten und gerade in der DSGVO werden manche persönlichen Daten deutlich strenger gehandhabt. Diese erfordern dann auch eine eindeutige Einwilligung. Konkret geht es z. B. um biometrische Daten wie Gesicht und Stimme.
- Auch ein Widerruf bzw. Recht auf Löschung scheint nicht möglich, was aber mit der DSGVO vorgesehen ist. Außerdem sichert sich ByteDance selbst nach dem Löschen des Accounts die Rechte (unwiderruflich und unbefristet).
Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, wie in der aktuellen digitalen Welt die eigenen Daten als Währung zu verstehen sind. Kostenlos ist nämlich selten etwas. Dennoch sehe ich die neuen Nutzungsbedingungen und CapCut AGB als ein No-Go für Videoersteller und ich bin froh, die App nicht zu nutzen. Auf dem Markt gibt es schließlich genug Alternativen, auch kostenlose wie iMovie auf dem iPad oder das professionelle DaVinci Resolve.
Auch für Lehrkräfte oder im Unterricht ist CapCut problematisch
Die kostenlose Schnittsoftware hat sich auch an vielen Schulen zum Standard entwickelt und zahlreiche Lehrkräfte nutzen die App für eigene Videoprojekte. Die Nutzung im Unterricht ist nun mit den neuen AGBs kritisch zu betrachten. Für Schulen bedeutet das nämlich:
- Ein DSGVO Verstoß ist wahrscheinlich, da auch Gesichter oder Stimmen vom chinesische Konzern für eigene (Werbe-)Zwecke verwendet werden können. Das ist bei Minderjährigen und im schulischen Umfeld mehr als kritisch und ein No-Go. So könnten auch Klagen von Eltern die Schule treffen, vor allem wenn die Aufnahmen tatsächlich in einem anderen Zusammenhang öffentlich werden. Konkretes Beispiel: CapCut kann das Gesicht oder die Stimme der Jugendlichen für Werbebanner oder Videoclips verwenden.
- Dein Unterrichtsmaterial kann CapCut ebenfalls für andere Zwecke nutzen. Du verlierst damit die Kontrolle über deine Inhalte. Wichtig ist das vor allem, wenn du darin sensible Daten verarbeitest. Daraus können sich auch rechtliche Probleme ergeben, wenn diese Materialien geschützt sind oder nicht verbreitet werden dürfen. Beispiel: Dein Video kann CapCut nicht nur weiterverwenden, sondern auch verändern.
Daher empfehle ich dringend die App nicht weiter zu nutzen und auf Alternativen umzusteigen. Mindestens aber die Cloud-Anbindung sollte abgeschaltet werden. Eine Aufklärung der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Zusammenhang ebenfalls sinnvoll sein, da viele die App für private Zwecke nutzen.
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Tag:Recht