Künstlersozialabgabe bei Videoproduktionen: Was du 2025 beachten musst
Vielen Unternehmern, vor allem Neugründern, ist die Künstlersozialkasse (KSK) nur am Rande ein Begriff. Doch die meisten Unternehmen sind abgabepflichtig, wenn sie Künstler oder Publizisten beauftragen. Auch für eine Videoproduktion musst du oft Künstlersozialabgabe bezahlen. Für das 2025 sind das immerhin 5%.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse ist verantwortlich für die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung und wurde 1983 mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz ins Leben gerufen. Ziel ist es, dass auch selbstständige Künstler und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhalten. Damit ist der Schutz vergleichbar mit denen von Arbeitnehmern. Das bedeutet, dass diese Berufsgruppen nur die Hälfte der fälligen Beiträge bezahlen müssen. Das System finanziert sich unter anderem durch Abgaben der meisten Unternehmen auf den Einkauf entsprechender Tätigkeiten. Sehr wahrscheinlich gehört auch dein Unternehmen dazu.
Die KSK prüft zum einen, ob Künstler oder Publizisten versicherungspflichtig sind und zum anderen zieht sie die Künstlersozialabgabe bei den abgabepflichtigen Unternehmen ein. Sie ist nicht verantwortlich für die Durchführung der Kranken- oder Rentenversicherung, sondern tritt quasi als Vermittler auf und meldet die Mitglieder bei den Kranken- und Pflegekassen sowie der Rentenversicherung an.
Warum gibt es die Künstlersozialkasse?
Dazu schreibt die KSK auf ihrer Webseite:
Der Staat fördert mit der Künstlersozialversicherung die Künstler und Publizisten, die erwerbsmäßig selbständig arbeiten, weil diese Berufsgruppe sozial meist deutlich schlechter abgesichert ist als andere Selbständige. Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.
Wer ist Mitglied bei der KSK?
Um Mitglied in der Künstlersozialkasse zu werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine künstlerische (z. B. bildender Künstler) oder publizistische (z. B. Schriftsteller) Tätigkeit erwerbsmäßig ausgeübt werden. Damit sind auch viele Filmemacher Mitglied der KSK.
- Es muss sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln, also keine abhängige Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Außerdem darf nicht mehr als ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt werden. (Minijobs zählen z. B. nicht dazu)
- Der Künstler oder Publizist verdient mehr als 3.900 Euro im Jahr
Trotz dieser klaren Voraussetzungen prüft die Künstlersozialkasse jeden Antrag auf Mitgliedschaft. Dazu heißt es: „Eine konkrete Beurteilung einer möglichen Versicherungspflicht ist ohne verbindliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalles durch die KSK nicht möglich.“ Grund ist, dass im Gesetz die Personengruppen wie folgt definiert werden und nicht eindeutig ist:
Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.
Filmemacher sind zwar bei der KSK versichert, aber viele werden auch nicht als Künstler eingestuft. Das kann sich z. B. aus den konkreten Aufgaben ergeben oder welche Projekte umgesetzt werden. Gerade bei der Videoproduktion für Unternehmen, rückt der künstlerische Teil der Arbeit oft in den Hintergrund. Die Aufzeichnung eines Interviews ist sicherlich weniger kreativ als der eigenständig produzierte Kurzspielfilm.
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz aus dem Jahr 1983 bietet der Staat selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Das wird unter anderem durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Dazu heißt es auf der Webseite der KSK: “Seit dem Inkrafttreten des KSVG ist praktisch für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen durch einen Verwerter eine Sozialabgabe zu zahlen“
Das bedeutet, wenn du für dein Unternehmen eine entsprechende Leistung (z.B. eine Videoproduktion) von einem Selbstständigen beanspruchst, musst du dafür die Künstlersozialabgabe bezahlen. Bemessungsgrundlage sind alle im Kalenderjahr gezahlte Entgelte, die du an die KSK melden musst. Die Abgabesätze ändern sich jährlich und bewegen sich meist um die 5%. In den vergangen Jahren lag die Abgabe zwischen 4,2 % und 5,2 %, wobei die letzten drei Jahre mit 5% recht konstant waren.
ℹ️ Hinweis: Es erfolgt keine automatische Anmeldung deines Unternehmens bei der Künstlersozialkasse. Daher musst du dich vor allem bei einer Neugründung selbst darum kümmern.
Bin ich bei einer Videoproduktion abgabepflichtig?
Im Gesetz sind Unternehmen aufgeführt, die typischerweise künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwerten. Das sind z. B. Verlage, Theater oder Rundfunk und Fernsehen. Dennoch hat in der Realität jedes Unternehmen eine KSK Abgabepflicht.
Was muss für eine Abgabepflicht zutreffen?
- Es handelt sich um eine kreative Leistung und keine rein handwerkliche oder technische. Filmemacher sind in der Regel als Künstler einzustufen.
- Es handelt sich beim beauftragten Unternehmen nicht um eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH), da nur für Personen oder Personengesellschaften Abgaben anfallen
- Du beauftragst regelmäßig und über 700 €1 im Jahr Künstler für eigene Zwecke (z.B. Werbemaßnahmen oder Öffentlichkeitsarbeit). Das kann auch der Webentwickler oder ein Fotograf sein.
- Eine Mitgliedschaft des Filmemachers bzw. Künstlers in der KSK ist unerheblich.
Welche Leistungen sind abgabepflichtig?
Grundsätzlich fallen alle Leistungen dieser Personengruppe unter die Abgabepflicht. Beispiele sind die Gestaltung deiner neuen Webseite, das Fotoshooting mit den neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder eben auch der neue Imagefilm.
💡 Tipp: Da du nur für künstlerische Tätigkeiten bezahlen musst, lohnt sich aber eine nach Positionen aufgelistete Rechnung. So kannst du z. B. die Reisekosten für deine Videoproduktion abziehen. Auch Technikkosten, wie die Kamera oder Lichttechnik, müssen meist nicht berücksichtigt werden, sofern sie separat ausgewiesen werden. Frage am besten deinen Steuerberater, welche Kosten du angeben musst. Dränge an dieser Stelle keinesfalls darauf, einzelne Positionen auf der Rechnung falsch anzugeben, um Kosten zu vermeiden. Du kommst so schnell in rechtliche Probleme.
Was passiert, wenn ich die Abgabe nicht melde?
Du hast eine Meldepflicht deiner gezahlten Entgelte bis zum 31. März des Folgejahrs. Dann wir die Künstlersozialkasse deinen Beitrag festsetzen. Dazu kannst du ein Formular verwenden oder Online die Daten übermitteln. Falls du deine Daten nicht rechtzeitig einreichst, wird dein Beitrag geschätzt. Zudem kann bei der Verletzung deiner Melde- und Aufzeichnungspflichten ein Bußgeld verhängt werden.
ℹ️ Hinweis: Die korrekte Abführung der KSK Abgabe wird durch die Rentenversicherung geprüft. Diese prüft in der Regel deutlich häufiger als das Finanzamt.
Die Künstlersozialabgabe betrifft wahrscheinlich auch dich
Selbst wenn dir bisher die Künstlersozialkasse nur am Rande ein Begriff war, ist sie vermutlich dennoch für die relevant. Denn künstlerische oder publizistische Leistungen wirst du für dein Unternehmen immer wieder brauchen. Das kann eine Filmproduktion sein aber auch der Fotograf, Webdesigner oder Musiker für eine Betriebsfeier. Du solltest daher sowohl die Kosten für die Künstlersozialabgabe berücksichtigen als auch die Melde- und Aufzeichnungspflicht.
ℹ️ Beachte die zusätzlichen Kosten für deine Filmproduktion auch bei der Kalkulation. Denn oft bist du als Auftraggeber nicht so stark im Thema wie z.B. deine Buchhaltung. Frage im Zweifel nach, um böse Überraschungen zu vermeiden.
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FAQs zur KSK Abgabe
Wer muss Künstlersozialabgabe zahlen?
Jedes Unternehmen, das selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragt und dafür im Jahr mehr als 450 € zahlt. Dazu gehören z. B. Agenturen, Verlage, Theater, aber auch normale Unternehmen, die regelmäßig kreative Dienstleistungen einkaufen.
Welche Leistungen sind von der Künstlersozialabgabe betroffen?
Alle kreativen Tätigkeiten wie Grafikdesign, Fotografie, Filmproduktion oder Musik. Reine technische oder handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Druckerei, Kameraverleih) sind nicht betroffen.
Wie hoch ist die Künstlersozialabgabe?
Der Abgabesatz ändert sich jährlich und liegt meist bei rund 5 % der gezahlten Honorare.
Muss ich die Künstlersozialabgabe zahlen, wenn der Künstler nicht in der KSK ist?
Ja! Die Abgabe ist unabhängig davon, ob der Künstler oder Publizist Mitglied der KSK ist.
Wie und wann melde ich die Künstlersozialabgabe?
Unternehmen müssen ihre Honorare bis zum 31. März des Folgejahres bei der KSK melden. Das geht über ein Online-Formular oder per Post.
Gibt es Strafen, wenn ich die Künstlersozialabgabe nicht zahle?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Abgabe regelmäßig. Wer die Meldepflicht verletzt, riskiert Nachzahlungen und Bußgelder.
Muss ich für Videoproduktionen KSK-Abgaben bezahlen?
Grundsätzlich ja. Das Produktionsunternehmen muss aber als Einzelunternehmen (oft Freiberufler) geführt werden.
Fußnoten
- Dieser Grenzwert wurde 2025 auf 700 Euro angehoben und ab 2026 gilt ein Freibetrag von 1.000 Euro. ↩︎
Tag:Recht